Peter Joseph Hamm

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Totenzettel von Peter Joseph Hamm

Peter Joseph Hamm (geb. 18.3.1828 in "Engbrück bei Corschenbroich", verst. 17.9.1909), von Beruf Fassbinder, war das fünfte von sieben Kindern[1] der Eheleute Hamm Bernard Hamm und Barbara Dickels. Er war seit dem 4. November 1865 verheiratet mit Adelheid Welters (verst. 19.12.1905). Die beiden hatten fünf Kinder, von denen vier ihnen im Tode vorangingen. Stammhalter war sein Sohn Peter Hubert Hamm, der mit Ehefrau Katharina Schnaß zwei Söhne hatte: Hubert (geb. 21. Nov. 1900 Corschenbroich, gest. 30. Jan. 1983) und Peter (16. Aug. 1904 Korschenbroich, gest. 7. Feb. 1968).


Zu der Heirat gab es einen Ehevertrag, der noch heute vorliegt:

Heiratsvertrag von Peter Joseph Hamm und Adelheid Welters von 1863

Wilhelm, König von Preußen etc. tun kund zu wissen, dass

folgende Urkunde aufgenommen worden,

welche wörtlich also lautet:


Vor mir Alexander Pauls, königlich

preußischer Justiz, Rat und Notar für

den Landgerichtsbezirk Düsseldorf mit

dem Wohnsitz in Münchengladbach

und den beiden nachbenannten Zeugen

waren gegenwärtig:

Peter Joseph Hamm, Fassbinder von der

Engbrück, Bürgermeisterei Corschenbroich,

wohnend,

als Bräutigam einerseits und

Adelheid Welters, Dienstmagd in Corschen-

Broich wohnend

als Braut andererseits,

welche erklärten, mit Rücksicht auf

die nächstens unter sich einzugehende

eheliche Verbindung den nachfolgenden

Heiratsvertrag unter sich abgeschlossen zu

haben, den sie hierdurch auf

authentische Art unter sich feststellen


Erster Artikel

Es soll unter den künftigen Ehegatten

die gesetzliche Gütergemeinschaft ein-

treten und bestehen


Zweiter Artikel

Die künftigen Ehegatten vermachen

sich gegenseitig auf den Todesfall und

zwar der Erstversterbende dem Ueber-

lebenden, denjenigen Teil seines

gesamten Vermögens zum vollen

Eigentum beziehungsweise

lebenslänglich Nießbrauch, den er denselben

vermachen kann und ist es über-

haupt Absicht der Parteien, sich durch

Gegenwärtiger letztwillig so sehr zu

begünstigen, als dieser nach den Gesetzen

nur immerhin zulässig ist.


Zur Urkunde dessen ist dieser Akt

aufgenommen und den mit von

Namen, Stand und Wohnort bekannten

Comparanten vorgelesen worden.


So geschehen zu Gladbach in meiner

Wohnung und Amtsstube am

24. Oktober 1865, in Gegenwart von

Paul Breuer und Anton Rosellen, beide

die Kleidermacher und beide in Gladbach

wohnenden, mir von Namen, Stand

und Wohnort persönlich bekannte Zeugen,

welche nach geschehener Vorlesung

nach den beiden Comparanten mit

mir diese Urkunde unterschrieben

haben.


Auf der Urschrift, wozu für zwei Taler

Stempel kassiert worden, haben

unterzeichnet:


Peter Joseph Hamm

Adelheid Welters

Paul Breuer

Anton Rosellen

Pauls


Befehlen und Verordnen

zugleich allen Gerichtsvollziehern, die dazu

aufgefordert werden, gegenwärtigen

Akt zur Vollstreckung zu bringen.

Unserm General-Kurkurator und den

Kurkuratoren bei den Landgerichten

denselben zu handhaben, allen Beamten

und Befehlshabern der bewaffneten Macht

oder deren Stellvertretern gestärkte

Hand zu leisten, wenn sie rechtmäßig

dazu aufgefordert wurden.


Zur Bekräftigung dessen,

ist gegenwärtige Hauptausfertigung

besiegelt und vom Notar unterschrieben

worden.


Für

gleichlautende Hauptausfertigung

für königliche Justiz, Rat und Notar

Pauls



Quellen:

  1. Johann Friedrich Wilhelm (*1820)
    Anna Maria Gertruth (*1820)
    Anna Josephina (*1825)
    Anna Sibilla (*1826)
    Peter Joseph (*1828)
    Carl Hubert (*1830)
    Franz-Josef Hamm (*1833)